Was ich damals noch nicht wusste, ist dass es für das Ausstellen von Justizurkunden das BeurkG oder z.B. ZPO § 317 gibt:
Dann muss auch unter Beglaubigten Abschriften ein Aufertigungs/Beglaubigungsvermerk
angeführt sein - wie: Für den Gleichlaut der Ausfertigung / Beglaubigten Abschrift mit der Urschrift!
In solchen Fällen gibt es in der Regel KEINE Urschrift mit der/den handschriftlichen Unterschrift des Richters/ der Richter!
Thomas Karnasch
Anmerkung: der unabhängige international anerkannte Philosoph Thomas Karnasch
kann nachweislich:"außergewöhnlich gut soziale Zusammenhänge erkennen!"
Staatsanwaltschaft Hannover
Volgersweg 67
30175 Hannover
NZS 1151 Js 72600/12
Betrifft:
Strafanzeige gegen Dr. Hackner aus dem niedersächsischen Justizministerium im
Zusammenhang mit dem Vodafone-Fall!
= Die Vodafone-Verfahren müssen gründlich aufgearbeitet werden und aufgrund
der unten folgenden Schilderungen doch sicherlich annuliert werden!
Hallo Staatsanwalt Dr. Lehmann,
('Das Amtsgericht Northeim hat zu diesem Verfahren nachweislich Rechtsbeugung
begangen - Weiteres folgt weiter unten!')das erste,was schon dem Ministerialrat im
niedersächsischen Justizministerium anhand der als Anlage angefügten Dokumente
hätte klar werden müssen,ist die Tatsache,dass dieser nebulöse Vodafone-Anwalt
Zdrzalek zu den Verfahren am Amtsgericht Northeim gleich 3 verschiedene
Adressen als angebliches Anwaltsbüro angegeben hat!
= Doch auf dessen Internet-Präsentation ist nach wie vor nur dessen dort so
umschriebenes,schon seit 1983 existierendes Anwaltsbüro in der Konstantinstraße
387 in Mönchengladbach angegeben!
= Doch auf folgendem Dokument ist dessen Anwaltsbüro in der Willhelm-Tell-
Straße 14 in Düsseldorf angegeben!
Die begangene Rechtsbeugung beinhaltet zum Ersten,das rechtswidrige Ignorieren
meiner Darlegungen hinsichtlich meines zu der Zeit erheblich beeinträchtigten
Gesundheitszustandes,unter wiederholter Übermittlung von ärztlichen Arbeits-
unfähigkeitsbescheinigungen an das Amtsgericht Northeim!
Es war mir aufgrund der erheblichen derzeitigen Erschöpfung unmöglich,die
Schriftsätze per Post oder per Fax an das Amtsgericht Northeim zu übermitteln.
Ich konnte aufgrund der defekten Drucker nichts ausdrucken und musste so
notgedrungen die Schriftsätze per Email ans Amtsgericht Northeim übermitteln.
= Das oben angeführte Schreiben des Amtsgericht Northeim beweist,dass dieser
eben per Mail dorthin übermittelte Antrag auf Befangenheit tatsächlich so
angenommen wurde - um dann hinterher alle weiteren ebenso per Email ans
Amtsgericht Northeim übermittelten Schriftsätze zu diesem odafone-Verfahren,
amts- und rechtsmissbräuchlich zu unterschlagen.
= Wobei auch wiederum sowohl die Staatsanwaltschaft Göttingen als auch die
Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig ihrerseits nachweislich Strafvereitelung im
Amt leisteten!
= Was dort(besonders zuerst am Amtsgericht Northeim) eigentlich doch selbst-
verständlich aufgrund der Bürgerlichen Grundrechte,aufgrund dem Recht auf freie Meinungsäußerung,aufgrund dem Recht,sich gegenüber falschen Darlegungen,die
die eigene Person betreffen,verteidigen zu dürfen,doch eindeutig zum Verfahren hätte
zugelassen werden müssen !!!
Ich hatte zudem den Antrag auf Befangenheit(Gerichtsschreiben dazu vom
20.12.2010 ist angefügt)noch auf das gesamte Amtsgericht Northeim ausgeweitet.
Was aber von der dortigen Direktorin Ingrid Sell erstaunlicherweise nicht
berücksichtigt wurde.
= Immerhin war das Amtsgericht Northeim zu diesem Zeitpunkt nachweislich
schon in einige Verbrechen verwickelt!
= Ein beweisendes Dokument dazu füge ich mit Erläuterung an!
U.a. wurde mein eben wegen akuter Schlaganfall-Gefahr per Email eingereichter
Klageerwiederungsschriftsatz offensichtlich sogar vorsätzlich unterschlagen.
Ebenso meine zu diesem Vodafone-Verfahren ans Amtsgericht Northeim übermittelte
Strafanzeige gegen das betrügerische Vodafone-Imperium und diesen nebulösen
Vodafone-Anwalt C. Zdrzalek!
= Und da sind wir uns bestimmt einig,dass sowas überhaupt schon garnicht geht !!!
= Und außerdem habe ich das Amtsgericht Northeim wiederholt darüber informiert,
dass der Vodafone-Anwalt C.Zdrzalek 3 verschiedene Adressen von angeblichen
Anwaltsbüros angegeben hat!
= Selbstverständlich ist auch das Amtsgericht Northeim dazu verpflichtet,solchen
Sachverhalten unverzüglich nach zu gehen,bzw andere Justiz-Institutionen mit der
Aufklärung dieses nebulösen Sachverhalts zu beauftragen!
Erstaunlich,dass Richter noch nicht bekommen haben,dass gerade Mobilfunk-
unternehmen zum Begrenzen der eigenen Service-Leistungen nicht lange zögern,
wenn die Möglichkeit besteht,Kunden um vor allem Service-Leistungen zu betrügen!
= Gern kann ich Ihnen dazu weitere beweisende Dokumente zukommen lassen!
Und gegenüber den von Mobilfunkunternehmen beauftragten Anwaltsbüros ist
die Order relativ leicht zu erkennen:
Möglichst viele Gerichtsverfahren gegen die eigenen Kunden zu gewinnen!
= Möglichen anwaltlichen Ersatz gibt es bestimmt zu finden...
Das wird doch schon allein darüber hinaus ersichtlich,dass eigentlich alle mir im
Zusammenhang mit Mobilfunkunternehmen bekannten Anwälte,in der Regel nicht
auf die inhaltlichen Darlegungen von eigenen Kunden im Zusammenhang mit
schriftlich vorgebrachten Beschwerden eingehen,sondern diese beinah regelmäßig
umkurven - z.B. sinngemäß:
Ihre Email wurde zur Kenntnis genommen,unsere Mandantschaft besteht aber
weiterhin auf den Forderungen.
= Jetzt frage ich Sie,Staatsanwalt Dr. Lehmann,wie ist das möglich,dass solche
eigentlich simplen Zusammenhänge von Rechtsbeugungen niemandem von Richtern
und Staatsanwälten bisher bewußt geworden sind ???
= Für mich wird aufgrund meiner diesbezüglichen Erfahrungen im Zusammenhang
mit den Vodafone-Verfahren immer klarer,dass besonders das Amtsgericht Northeim
hierbei unglaubliche Amtshilfe in Form von Rechtsbeugungen und Strafvereitelung im
Amt,um nicht zu sagen Amtsmissbrauch geleistet hat!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
P.S. Jetzt folgt ein Dokument,welches belegt,dass auch das Amtsgericht Northeim
schon vorher in mindestens einen Fall von Rechtsbeugung gegen mich verwickelt ist!
Weder die Staatsanwaltschaft Göttingen noch die Generalsttatsanwaltschaft
Braunschweig haben dazu aufrichtige Ermittlungen durchgeführt:
= Eine Hausdurchsuchung bei einer ohnehin betrügerischen Forderung von ca 211,-
Euro überhaupt nur zu beantragen,und dann auch noch durch dieses Amtsgericht
Northeim zu genehmigen,schreit doch geradezu nach lückenloser Aufklärung und
Konsequenzen !!!
= Auch der zu entnehmdende Haftbefehl stellt eine unglaubliche Rechtsbeugung da:
Immerhin hatte meine damalige Württembergische Rechtsschutzversicherung mir
diese Kanzlei empfohlen.Was diese Kanzler wiederum durch anwaltlichen
Amtsmissbrauch in Form von vorsätzlichem Abwälzen der Kosten zu meinen
Lasten dankend an die Württembergische zurückgegeben hat.
= Was die Versicherung dann erwartungsgemäß mit weiteren Mandanten-
Empfehlungen ebenso dabkend erwidern wollte und sicherlich auch hat.
= Auch dafür gibt es ein bekanntes Wort: Korruption !!!
Jedenfalls macht eine vorhandene Rechtsschutzversicherung deutlich,dass Geld,
also regelmäßiges Einkommen vorhanden sein muss! Und so noch eindeutiger
sowohl Hausdurchsuchung als auch Haftbefehl absolut rechtswidrig sind !!!
= Und wenn Göttinger und Braunschweiger Stattsanwälte das nicht begreifen
können oder eher wahrscheinlich nicht wollen,dann muss das Ganze umso mehr mit
öffentlichkeitswirksamem Nachdruck weiterverfolgt werden!
Immerhin hätten diese zu meinen ebenso inhaltlich ausführlichen Darlegungen,eben
ähnlich inhaltlich ausführlich drauf eingehen müssen!
= Immerhin wurde später bekannt,dass die namentlich auf Dokument aufgefürte
Anwältin auf ihrer Internetseite damit warb,gleichzeitig Richterin/Staatsanwältin
in Götingen und Richterin in Hannover zu sein.
= Und selbst Ex-Ministerpräsident Wulff war entweder nicht in der Lage,diese
unglaublichen Sachverhalte zu durchschauen,oder wollte besonders den Sachverhalt
der gleichzeitigen Richterin und Staatsanwältin nicht durchschauen,weil er darum nur
zu genau wusste ???
= Immerhin muss davon ja doch mindestens im Justizministerium bekannt gewesen sein.
= Immerhin ist einer dieser Kanzlei-Begründer ein noch zu der Zeit amtierendes Mitglied
des niedersächsischen Landtages und Wulff-Intimus!